Vereinfachter Spendennachweis

Bis zu einem Betrag von 300€ brauchen Sie keine Spendenquittung von uns. Es genügt eine Bestätigung Ihrer Überweisung oder unserer Lastschrift von Ihrer Bank als Nachweis. Evtl. benötigen Sie noch einen Ausdruck dieser Webseite. Spenden per Paypal können nicht durch diesen vereinfachten Spendennachweis nachgewiesen werden. Hierzu benötigen Sie zur Anerkennung beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung, die wir Ihnen gerne ausstellen. Bitte sprechen Sie uns an.

Der Verein der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Kaiserslautern e.V. ist wegen Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes, der Rettung aus Lebensgefahr und die Förderung der Jugendhilfe nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Kaiserslautern, StNr. 19/672/28746, vom 23.06.2023 für die Jahre 2020 – 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir versichern, dass der Zuwendungsbetrag nur zur Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird.